Was ist der CO2-Preis für Gas?
Seit 2021 ist das Heizen mit fossilen Brennstoffen in Deutschland mit einem Preis für CO2-Emissionen belegt. Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das Ziel ist klar: Die Verbrennung von Gas soll kontinuierlich teurer werden, um Anreize für energetische Sanierung und den Umstieg auf erneuerbare Energien (wie Wärmepumpen) zu schaffen.
Der CO2-Preis wird von den Gaslieferanten an die Endkunden weitergegeben. Er erscheint oft nicht als eigener Posten auf der Rechnung, sondern ist bereits in den Brutto-Arbeitspreis eingerechnet. Scigrid hilft Ihnen, diesen unsichtbaren Kostenblock sichtbar zu machen und Ihre zukünftige Belastung zu planen.
Der Preispfad: Von Festpreisen zum Markt
Bis 2025 hat der Gesetzgeber die Preise fest vorgeschrieben. Im Jahr 2026 gilt ein Auktionsverfahren mit Preiskorridor (55 bis 65 €/t). Für 2027 ist eine Fortführung dieses Korridors als Übergangsphase vorgesehen, bevor ab 2028 die Integration in den europäischen Emissionshandel (ETS 2) mit freier Preisbildung erfolgt.
Was bedeutet das konkret für meine Heizkosten?
Man kann die Kosten pro Kilowattstunde (kWh) recht genau berechnen. Erdgas stößt bei der Verbrennung ca. 202 Gramm CO2 pro kWh aus. Bei einem CO2-Preis von 55 bis 65 € pro Tonne im Jahr 2026 entspricht dies einer Zusatzbelastung von ca. 1,11 bis 1,31 Cent pro kWh (netto). Inklusive Mehrwertsteuer sind das ca. 1,32 bis 1,56 Cent.
Ein Durchschnittshaushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch zahlt allein für die Klimaabgabe im Jahr 2026 rund 260 bis 310 Euro. Experten erwarten, dass der Preis ab 2027 durch den Übergang in den europäischen ETS-2-Emissionshandel auf 100 bis 150 € pro Tonne steigen könnte – das würde die Mehrkosten auf über 700 Euro pro Jahr katapultieren.
Mieter vs. Vermieter: Wer trägt die Kosten?
Eine wichtige Neuerung für alle Mieter: Seit 2023 müssen Vermieter sich an den CO2-Kosten beteiligen. Die Aufteilung erfolgt nach einem 10-Stufen-Modell basierend auf der energetischen Qualität des Gebäudes:
- Sehr effizient (Neubau): Der Mieter trägt 100% der Kosten.
- Mittelmäßig (Schnitt): Kosten werden 50:50 geteilt.
- Sehr ineffizient (Altbau unsaniert): Der Vermieter muss bis zu 95% der CO2-Kosten übernehmen.
Dies soll Vermieter dazu motivieren, in neue Heizungen oder Dämmung zu investieren. Als Mieter sollten Sie bei Ihrer Nebenkostenabrechnung genau prüfen, ob Ihr Vermieter seinen Anteil korrekt abgezogen hat. Sollte die Einstufung des Gebäudes fehlen, darf der Mieter seinen Anteil pauschal um 5% kürzen.
Strategien zur Kostenminimierung
Es gibt drei Wege, wie Sie auf die steigenden CO2-Preise reagieren können:
1. Effizienz steigern
Jede gesparte Kilowattstunde senkt nicht nur Ihren Gas-Grundpreis, sondern auch die CO2-Abgabe. Kleine Maßnahmen wie smarte Thermostate, hydraulischer Abgleich oder das Dämmen der obersten Geschossdecke rechnen sich durch den steigenden CO2-Preis immer schneller.
2. Umstieg auf Biogas
Für nachhaltiges Biogas fällt die CO2-Abgabe weg (oder ist deutlich reduziert), da der Brennstoff als klimaneutral gilt (da nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie die Pflanzen zuvor aufgenommen haben). Prüfen Sie bei einem [Gasvergleich](gasvergleich.html), ob ein Biogas-Tarif trotz höherem Arbeitspreis durch den Wegfall der CO2-Kosten konkurrenzfähig ist.
3. Heizungstausch
Langfristig ist die Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz der einzige Weg, die CO2-Abgabe komplett zu vermeiden. Durch attraktive Förderungen (KfW/BAFA) ist die Amortisationszeit bei steigenden CO2-Preisen deutlich gesunken.
Der Übergang zum EU-Emissionshandel (ETS 2)
Während die nationale CO2-Bepreisung (nEHS) Deutschland bereits seit 2021 begleitet, steht auf europäischer Ebene ein wichtiger Systemwechsel bevor: Die Einführung des ETS 2 (Emissions Trading System 2), das den Handel mit Zertifikaten direkt auf die Sektoren Gebäude und Verkehr ausweitet.
Nach den aktuellen Beschlüssen dient das Jahr 2027 noch als nationale Übergangsphase mit einem stabilen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne, bevor der vollumfängliche Markthandel im EU-ETS 2 ab 2028 greift. Ab diesem Zeitpunkt wird der Preis rein marktbasiert durch Angebot und Nachfrage ermittelt. Zwar sieht die EU einen preisdämpfenden Mechanismus vor, wenn der Preis 45 Euro (Basis 2020, real ca. 50–55 Euro) überschreitet, doch Prognosen von Instituten wie dem MCC Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) halten mittelfristig bis 2030 Preise von 100 bis über 150 Euro pro Tonne für realistisch.
Dies bedeutet für Haushalte, die weiterhin auf fossile Brennstoffe setzen, eine spürbare Kostensteigerung. Der CO2-Preis entwickelt sich vom moderaten Begleitposten zu einem dominierenden Faktor der Heizkosten. Umso wichtiger ist die geplante Einführung eines Klimageldes, das die Einnahmen pro Kopf rückvergüten soll, um Haushalte sozial zu entlasten. Dennoch gilt: Jede gesparte Kilowattstunde und jeder Schritt in Richtung Wärmepumpe oder Fernwärme schützt dauerhaft vor den steigenden CO2-Kosten.
Wissenschaftlicher Ausblick
Das Mercator Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) warnt: Ohne einen sozialen Ausgleich (wie das Klimageld) könnte die Belastung für Haushalte im unteren Einkommensdrittel ohne Sanierungsmöglichkeit signifikant steigen. Scigrid rät: Handeln Sie jetzt, solange die Förderquoten hoch sind.
FAQ – Das müssen Sie wissen
Die meisten Versorger weisen den Betrag in der Übersicht der Preisbestandteile aus, aber nicht als separate Rechnungsposition. Er ist integraler Bestandteil des Arbeitspreises.
Bisher gibt es keine Ausnahmen für private Haushalte. Nur energieintensive Industrieunternehmen können unter bestimmten Bedingungen Kompensationen erhalten.
Das Klimageld ist eine geplante Rückzahlung der CO2-Einnahmen an die Bürger. Es soll die Mehrbelastung pro Kopf zurückgeben, sodass sparsame Haushalte am Ende finanziell sogar profitieren.
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